Was ist die Bestätigungslösung? Und was bedeutet eine mögliche Einführung für Kommunikations- und Call Center Dienstleister? Aktuelle Informationen rund um die Bestätigungslösung liefert T.D.M. in dem SQUT Artikel der Dezemberausgabe 2017.
Die Bestätigungslösung in kurzen Worten
- Ein Vertrag der zwischen Verbraucher und Unternehmen durch einen Werbeanruf geschlossen wird, muss durch die drohende Bestätigungslösung zusätzlich durch den Verbraucher schriftlich bestätigt werden.
- Die Bestätigung kann erfolgen durch: Post, E-Mail, SMS oder Fax.
- Eine für den Verbraucher bequeme und zügige Möglichkeit durch eine Telefonbestellung fiele weg.
- Verbaucher müssten einen höheren Aufwand durch die Bestätigungslösung hinnehmen.
- Werbeanrufe dürfen bereits jetzt schon erst nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG nur nach einer vorherigen Einwilligung erfolgen und Verträge können ebenso bereits jetzt schon nach § 312g BGB bzw. § 355 Abs. 2 BGB innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden. (Stand: Dezember 2017)
- Eine Bestätigungslösung wäre nicht nur für die Verbraucher unkomfortabel, verkomplizierend und bevormundend.
Ebenso wäre eine Bestätigungslösung für Callcenter-Dienstleister eine große wirtschaftliche und prozesstrukturelle Herausforderung.
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